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Ordnungsamt kontrolliert und verhängt Bußgeld
50 Euro Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Fütterungsverbot von Tauben
verhängte das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt der Stadt Bonn. Eine
66-jährige Frau war Anfang des Monats dabei
beobachtet worden, wie sie schon in den frühen Morgenstunden Futter für
Tauben auslegte.
Besonders die Kiesfläche auf dem Moltkeplatz ist eine bevorzugte
Futterstelle.
Verwilderte Haustauben und Wildtauben dürfen nach der Straßenordnung der
Stadt Bonn nicht gefüttert und für sie darf kein Futter ausgelegt werden.
Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt der Stadt Bonn überprüft diese
Vorschrift intensiv. Mehrere Personen wurden bisher verwarnt. Im
Wiederholungsfall droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro.
Stadttauben können Träger von Krankheitserregern sein. Für Menschen, die
Tauben füttern und dadurch mit deren Kot oder erregerhaltigen Stäuben in
Kontakt kommen, besteht sogar ein erhöhtes Infektionsrisiko. Taubenkot
besitzt aggressive Eigenschaften und ist ein Problem für Gebäude und
Kleidung. Zusätzlich nehmen Tauben täglich größere Mengen Steinchen aus dem
Mauerputz in den Kropf auf, was zu einer zusätzlichen Schädigung der
Bauwerke führt.
Durch die unkontrollierte Vermehrung werden Tauben immer mehr zum Problem.
Die günstigen Ernährungsmöglichkeiten in der Stadt durch Speisereste,
Abfälle und Vogelfutter sind ausschlaggebend für ihre Anzahl. Die
Vermehrungsrate der Stadttauben ist wesentlich größer als unter normalen
Lebensbedingungen. Sie brüten ganzjährig und ziehen durchschnittlich
jährlich fünf Junge groß.
Bei einer Verringerung des übermäßigen Nahrungsangebotes benötigen die Tiere
mehr Zeit für die Futtersuche und haben weniger Zeit zum Brüten. Sie legen
dann, wie es natürlich ist, ein- oder zweimal im Jahr Eier und beschäftigen
sich intensiver mit der Jungtieraufzucht.
Ein Fütterungsverzicht ist nach Ansicht von Fachleuten eine wichtige
Voraussetzung dafür, das ökologische Gleichgewicht wieder herzustellen und
den Tauben zu einem artgerechteren Leben zu verhelfen.
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