Erstellt am:30.6.2010

Überwachung der Rheinaue startet am 1. Juli

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17 städtische Mitarbeiter werden ab 1. Juli die nächtlichen Kontrollen in der Rheinaue übernehmen. Jeweils in einer Doppelstreife sind sie von Juli bis September täglich in der Zeit von 20 bis 2 Uhr, am Wochenende in der Zeit von 16 bis 2 Uhr dort im Einsatz.

Durch die Präsenz der Mitarbeiter soll die Sicherheit in der Grünanlage gewährleistet werden. Sie stehen den Benutzern der Rheinaue als Ansprechpartner zur Verfügung und kontrollieren, ob die Rheinauenbesucher die allgemeingültigen Regeln nicht verletzen, z.B. durch wildes Grillen, frei laufende Hunde oder das unberechtigte Befahren des Geländes mit dem Pkw. Auch der Konsum von Alkohol durch Minderjährige soll kontrolliert und verhindert werden.Überwachung der Rheinaue startet am 1. Juli

Die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde haben nahezu die gleichen Rechte wie die Polizei. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dürfen sie zum Beispiel Personen anhalten und ihre Personalien feststellen, Gegenstände sicherstellen und in besonderen Fällen zur Durchführung von ordnungsbehördlichen Zielen unmittelbaren Zwang anwenden. Sie werden zur besseren Erkennbarkeit mit Dienstkleidung ausgestattet und erhalten als Legitimation auch einen entsprechenden Dienstausweis.

Durch Schulungen bei der Polizei und innerhalb der Stadtverwaltung wurden diese Mitarbeiter, die sich bei einer verwaltungsinternen Ausschreibung freiwillig für die Aufgabe gemeldet haben, auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

Text und Bild: Stadt Bonn

 
 

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