| Erstellt am:30.6.2010 |
Überwachung der Rheinaue startet am 1. Juli |
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17 städtische Mitarbeiter werden ab 1. Juli die nächtlichen Kontrollen in der Rheinaue übernehmen. Jeweils in einer Doppelstreife sind sie von Juli bis September täglich in der Zeit von 20 bis 2 Uhr, am Wochenende in der Zeit von 16 bis 2 Uhr dort im Einsatz. Durch die Präsenz der Mitarbeiter soll die Sicherheit in der Grünanlage
gewährleistet werden. Sie stehen den Benutzern der Rheinaue als
Ansprechpartner zur Verfügung und kontrollieren, ob die Rheinauenbesucher
die allgemeingültigen Regeln nicht verletzen, z.B. durch wildes Grillen,
frei laufende Hunde oder das unberechtigte Befahren des Geländes mit dem
Pkw. Auch der Konsum von Alkohol durch Minderjährige soll kontrolliert und
verhindert werden. Die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde haben nahezu die gleichen Rechte wie die Polizei. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dürfen sie zum Beispiel Personen anhalten und ihre Personalien feststellen, Gegenstände sicherstellen und in besonderen Fällen zur Durchführung von ordnungsbehördlichen Zielen unmittelbaren Zwang anwenden. Sie werden zur besseren Erkennbarkeit mit Dienstkleidung ausgestattet und erhalten als Legitimation auch einen entsprechenden Dienstausweis. Durch Schulungen bei der Polizei und innerhalb der Stadtverwaltung wurden
diese Mitarbeiter, die sich bei einer verwaltungsinternen Ausschreibung
freiwillig für die Aufgabe gemeldet haben, auf ihre Tätigkeit vorbereitet. |
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